Interkulturelle Psychotherapie – Behandlungsangebot der Spezialambulanz für Traumatologie und Trauma-Folgeerkrankungen für weibliche Flüchtlinge aus dem Nahen und Mittleren Osten
Menschen, die durch Folter, Verfolgung oder Misshandlung unvorstellbare Qualen erlitten haben, sind häufig psychisch traumatisiert und bedürfen spezieller Hilfe und Behandlung.
Die psychotherapeutische Behandlung dieser Patientinnen ist durch sprachliche Barrieren und transkulturelle Missverständnisse erschwert. Kultursensibilität der Therapeutinnen und Therapeuten, muttersprachliche Kompetenzen oder die Integration von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in die Arbeit sind notwendige Elemente eines adäquaten Behandlungskonzeptes.
Die Spezialambulanz des Hafencity-Instituts bietet Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr weiblichen Flüchtlingen ab 18 Jahren ein spezifisches interkulturelles psychotherapeutisches Beratungs- und Behandlungsangebot an.
Zu den Leistungen gehören:
- Kultursensible und traumaspezifische Erstgespräche zur Diagnostik und Indikationsstellung
- Möglichkeit zur kurzfristigen Terminvereinbarung bei akuten Belastungen im Rahmen unserer offenen Sprechstunde, um Hilfestellung bei dringenden Anliegen durch ein beratendes Gespräch zu erhalten
- Einzelgespräche und Gruppentherapien entsprechend der Psychotherapierichtlinie in den Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie sowie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Störungsspezifische Gruppentherapien
Störungsspektrum:
- Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
- Affektive Störungen
- Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- unspezifische psychische Störungen
Für akut psychotische Erkrankungen, Suchterkrankungen, Demenz und akute Suizidalität kann leider derzeit keine Behandlung angeboten werden.
Wie bekomme ich einen Termin?
Erstkontakt via Ambulanzmanagement. Hier stehen Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 17.00 Uhr Mitarbeiter für eine telefonische Anmeldung sowie für weitere Fragen zur Verfügung. Telefonnummer: 040.361 226 49 828.
Wer bezahlt die Behandlung?
Die Psychotherapeutische Spezialambulanz ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen. Für gesetzlich Krankenversicherte benötigen wir hierfür die Versichertenkarte zum 1. Termin sowie am Anfang jedes Quartals. In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie nach Antragstellung durch den Therapeuten von den gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen.
Anerkannte Flüchtlinge, die erwerbsfähig sind, sind gesetzlich krankenversichert. Nicht erwerbsfähige anerkannte Flüchtlinge, die z. B. die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht haben und bedürftig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Nach § 264 Absatz 2 SGB V sind sie, wie auch Personen nach § 2 AsylbLG, den gesetzlich Krankenversicherten leistungsrechtlich gleichgestellt.
Alle anderen Flüchtlinge haben in der Regel nach 15 Monaten Aufenthalt Anspruch darauf, dass die Kosten einer Psychotherapie unter den gleichen Voraussetzungen erstattet werden, wie es bei den übrigen gesetzlich Versicherten der Fall ist.